Bundestagsabgeordnete

Hannsheinz Bauer
28.03.1909 (Wunsiedel) – 18.07.2005 (Würzburg)
1946/47 Mitglied der Bayerischen Verfassungsgebenden Landesversammlung
1946 - 1953 Landtagesabgeordneter
1948/49 Mitglied des Parlamentarischen Rates
1953 - 1972 Bundestagsabgeordneter
1958 - 1973 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates* und der Versammlung der Westeuropäischen Union (militärischer Bestandspakt)

Hannsheinz Bauer war ein Vollblutpolitiker, der sich schon früh für die Werte und Ziele der SPD einsetzte.

Hannsheinz Bauer wuchs in Würzburg auf und begann nach dem Abitur, Jura zu studieren. Er schloss sich dem Sozialistischen Studentenbund an, engagierte sich ab 1930 in die SPD und übernahm den Vorsitzend des Deutschen Republikanischen Studentenbunds in Würzburg.

Als sogenannter „Halbjude“ musste er 1933 sein Studium abbrechen. Er begann eine Banklehre.

Nach seiner Rückkehr aus amerikanischer Kriegsgefangenschaft trug er ab 1945 maßgeblich zum Aufbau der unterfränkischen SPD bei. Als Mitglied er Verfassungsgebenden Landesversammlung und des Bayerischen Landtags unterstützte er auch den demokratischen Neubeginn in Bayern.

1948 entsandte ihn der Landtag in den Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetzt erarbeitete.

1953 kandidierte er erstmals erfolgreich für den Bundestag. Er blieb bis 1972 Abgeordneter. Im Bundestag setzte er sich u.a. für ein Vereintes Europa als kulturelles und politisches Gegengewicht zu den USA ein.

1973 zog sich Hannsheinz Bauer zwar aus der aktiven Politik zurück, blieb aber ein geschätzter Ratgeber in der Partei und meldete sich auch immer wieder öffentlich bei politischen Themen zur Wort.

1989 ernannte ihn die Unterfranken SPD zum Ehrenvorsitzenden, seit 2002 trägt das SPD Haus in Würzburg den Namen Hannsheinz- Bauer-Haus.

*Der Europarat gegründet 1949, ist eine zwischenstaatliche Organisation, hier können nur Staaten beitreten. Ziele sind der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.
Die Parlamentarische Versammlung ist kein Parlament im eigentlichen Sinn. Die Nationalstaaten entsenden, in Deutschland konkret der Bundestag, je nach Bevölkerungszahl 2-18 Delegierte. Deutschland ist mit 18 Bundestagsabgeordneten vertreten.
Die Versammlung trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Beratungen. Die kann Wünsche und Ideen an die Nationalparlamente weitergeben oder Initiativen anstoßen, hat aber keine Gesetzgebungskompetenz.

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