Zufall? Oder Absicht? Jedenfalls ist das Buch sehr passend gewählt – 1486, also vor 530 Jahren wurde der „Hexenhammer“ zum 1. Mal veröffentlicht. Der Hexenhammer (Malleus maleficarum) war theoretische und praktische Grundlage der Hexenverfolgung im Deutschen Reich.
Die hier festgeschriebene Hexenlehre bestand aus 4 Elementen:
• Hexerei wurde definiert als Ketzerei, genauer als Pakt mit dem Teufel unter Abschwörung Gottes. Das galt als besonders schwerer Fall von Ketzerei und musste zur Läuterung der ketzerischen Seele mit dem Feuertod geahndet werden. • Die Verbindung mit dem Teufel erfolgte in Form einer Eheschließung. Das war nicht nur die Pervertierung eines Sakraments, sondern entsprach darüber hinaus der angeblich natürlichen Neigung der Frau zu sexuellen Ausschweifungen. • Hexen übten Schadenszauber aus. Sie konnten „Wetter machen“, Menschen und Tieren Krankheiten anhexen, Unfälle und Katastrophen herbeizaubern. • Hexen trafen sich mit Gleichgesinnten zum Hexensabbat, zum ketzerischen Teufelsdienst.
Ausgehend von der Überzeugung der Kirchenväter „Also schlecht ist das Weib von Natur…“ war es nur folgerichtig, wenn die Theologen in erster Linie Frauen der Hexerei bezichtigten. Frauen, so meinten die Gelehrten, seien abergläubischer als Männer, zudem von Rachsucht, Eitelkeit, Lügenhaftigkeit, Sinnlichkeit und unersättlicher Leidenschaft geprägt. Da ihnen die körperliche Kraft fehle, suchten sie Hilfe beim Teufel, um ihre schlechten Eigenschaften auszuleben und ihren Neid auf die Männer abzureagieren. Der Pakt mit dem Teufel galt also als eine Art Rache für die Missachtung und Unterdrückung der Frau durch den Mann.
Diese krankhafte Mischung aus Frauenverachtung und Furcht vor den vermuteten geheimnisvollen Kräften des weiblichen Geschlechts fiel auf fruchtbaren Boden. Die Kirche predigte schon seit Jahrhunderten in diesem Sinne, die Hexenprozesse „entlarvten“ Frauen immer wieder als Gefahr für die christliche, d.h. männlich geprägte Weltordnung.
Damit war jede Frau, die in irgendeiner Form von der Norm abwich oder die von Männern geprägt Ordnung stören konnte, in Gefahr, als Hexe verfolgt zu werden.
Wer einmal in den Blick der Hexenjäger geraten war, hatte kaum eine Chance zu entkommen. Da die Beschuldigten ihre Unschuld nicht beweisen konnten, ihre Schuld aber auch nicht zu beweisen war, mussten sie gestehen, damit sie verurteilt werden konnten. Die Behörden verlangten detaillierte Angaben über die strafwürdigen Vergehen. Der Hexenhammer gab mit seinem Fragekatalog die gewünschten Antworten vor.
Zentraler Bestandteil der Prozesse war nach den Vorgaben des Hexenhammers, neben der Klärung der Schuldfrage, das Aufspüren weiterer Hexen. Geständige mussten ihnen bekannte Hexen und Hexenmeister benennen. Und so wurde aus einem Einzelprozess rasch eine Prozesslawine, der schließlich auch Männer zum Opfer fielen.