Der 1. Juli ein wichtiger Tag für die Gleichstellung...

01. Juli 2017

Den 1. Juli nehmen wir als AsF Würzburg zum Anlass an zwei wichtige Ereignisse in der Vergangenheit zu erinnern:

01.07.1977 Reform Ehe-Familienrecht

Am 01. Juli 1977 tritt endlich ein modernes Ehe- und Familienrecht in Kraft, das für mehr Gleichstellung sorgt.

Leitbild ist die partnerschaftliche Ehe, in der die Eheleute selbst die Aufgabenverteilung festlegen. Es gibt keine staatlich zugewiesene Rollenverteilung wie im „Gleichstellunggesetz“ von 1957 mehr. Die Berufstätigkeit der Ehefrau wird nicht mehr eingeschränkt durch die Pflicht Beruf, Kindererziehung und Haushalt zu vereinbaren, die Schlüsselgewalt, die die Frau bislang nur in Vertretung ihres Mannes ausübte, steht nun beiden Ehepartner zu

Zudem wird im Gesetz bei Scheidung das Zerrüttungsprinzip statt des Schuldprinzips eingeführt. Endlich wird offiziell die Lebenswirklichkeit akzeptiert, dass eine Ehe auch ohne schuldhaftes Verhalten scheitern kann. Neu und zu dieser Zeit einmalig ist der Versorgungsausgleich bei Scheidungen: Rentenansprüche, die während der Ehe entstanden sind, werden zusammengerechnet und geteilt. Die Hausfrauenehe ist damit für keinen der beiden Ehepartner wirklich attraktiv.

01.07.1997: Vergewaltigung in der Ehe strafbar - Seehofer gegen Selbstbestimmungsrecht von Frauen

Nach einer mehr als zwei Jahrzehnte dauernden Debatte ist "Vergewaltigung in der Ehe" seit 1. Juli 1997 endlich strafbar. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau wird künftig nicht mehr durch den Trauschein eingeschränkt. Die Ehe ist nicht länger ein rechtsfreier Raum, in dem sexualisierte Gewalt weitestgehend geduldet und als Privatsache gewertet wird.

Möglich wurde diese Reform durch geballte Frauenpower: Nach jahrelangen Diskussionen und mehrfach gescheiterten Reformbemühungen taten sich Parlamentarierinnen alle Fraktionen zusammen und brachten einen entsprechenden überfraktionellen Antrag in den Bundestag ein. Der Antrag wurde am 15. Mai 1997 angenommen.

Horst Seehofer stimmte dagegen. Die Verzögerungstaktik der Staatsregierung bei der Finanzierung von Frauenhäusern weckt berechtigte Zweifel, dass sich seine Einstellung zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen geändert hat.

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